AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Marinas 4-Pfotenpension – Inh. Jennifer Diedershagen-Deck
Gewerbestraße 11 · 76477 Elchesheim-Illingen 
Tel.: 07245-8099726 · Mobil: 0175-9740277 · E-Mail: info@marinas-4pfotenpension.de


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Unterbringung und Betreuung von Tieren in der
Pension. Die Anerkennung dieser AGB erfolgt durch die Unterschrift des Tieraufnahmevertrags.


2. Aufnahmebedingungen
Tiere werden nur aufgenommen, wenn ein gültiger Impfschutz und eine wirksame Behandlung gegen Flöhe
und Zecken nachgewiesen wurden.
• Hunde: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Zwingerhusten, Leptospirose, Tollwut (SHPPiLT).
Läufige Hündinnen werden nur aufgenommen, wenn die letzte Läufigkeit mindestens 3 Wochen zurückliegt.
Wird eine Hündin während des Aufenthalts läufig, informiert die Pension den Tierhalter unverzüglich; die 
Abholung hat innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen.


3. Mitteilungspflichten
Der Tierhalter hat vor Übergabe des Tieres alle relevanten Gesundheits- und Verhaltens- Informationen
(frühere Erkrankungen, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten, Medikamente) der Pension schriftlich
mitzuteilen. Unterlässt der Tierhalter diese Mitteilung, gilt dies als Verstoß gegen seine
Mitwirkungspflichten und entbindet die Pension von Erstattungs- und Ersatzpflichten. 


4. Tierärztliche Versorgung und Notfälle
Die Pension ist berechtigt, im Krankheitsfall oder bei Verletzungen nach pflichtgemäßem Ermessen eine
tierärztliche Behandlung zu veranlassen. Die Pension informiert den Tierhalter unverzüglich. Ist der
Tierhalter nicht erreichbar und ist eine sofortige Behandlung erforderlich, entscheidet die Pension zum
Wohl des Tieres. Alle anfallenden Kosten für Behandlung, Medikamente und ggf. stationären Aufenthalt
trägt der Tierhalter. Bei planbaren Behandlungen wird, soweit möglich, vorherige Zustimmung des
Tierhalters eingeholt.


5. Haftung
Die Pension haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für
sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension
oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Pension nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für
Schäden, die sein Tier an Dritten oder deren Sachen verursacht.


6. Lärm, Störungen und vorzeitige Abholung
Tiere, die durch anhaltenden Lärm insbesondere während der allgemeinen Ruhezeiten sowie der Nachtruhe
erheblich stören und sich nicht durch geeignete, angemessene Maßnahmen beruhigen lassen, sind vom
Tierhalter bzw. dem Notfallkontakt innerhalb von 12 Stunden nach Aufforderung abzuholen. Erfolgt eine
vorzeitige Abholung aus Gründen, die in der Sphäre des Tierhalters liegen, besteht kein Anspruch auf
Erstattung bereits geleisteter Pflegekosten. Als in der Sphäre des Tierhalters liegende Gründe gelten
Umstände, die der Tierhalter zu vertreten oder zu beeinflussen hat, insbesondere: Nichtabholung trotz
Aufforderung, Unterlassen der Mitteilung bekannter Verhaltensstörungen (z. B. anhaltendes
Alleinbleiben-Bellen/-Jaulen, Randalieren), fehlende Mitgabe notwendiger Medikamente oder
unzureichende Instruktionen zur Betreuung. 


7. Erstattungs- und Entschädigungsregel
Wird der Vertrag vorzeitig beendet oder kann ein gebuchter Platz nicht genutzt werden, richtet sich ein
Erstattungsanspruch nach der Ursache: Liegt die Ursache in der Sphäre des Tierhalters, besteht kein
Anspruch auf Erstattung der verbleibenden Betreuungstage; die Pension kann den entstandenen Ausfall in
Rechnung stellen. Liegt die Ursache bei der Pension, wird der anteilige Betrag erstattet. Bei Streitigkeiten ist
eine einvernehmliche Schlichtung anzustreben.


8. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Rastatt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt 

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